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AML-Handbuch: Mastering den Umgang mit politisch exponierten Personen (PEPs)

Politisch exponierte Personen (PEPs) stellen für Finanzinstitute eine besondere Herausforderung dar – ihr Umgang erfordert Genauigkeit und Vorsicht, um Risiken zu minimieren.

Inhaltsverzeichnis

Definition und Identifikation von PEPs

Erhöhte Sorgfaltspflichten bei PEPs

Screening-Verfahren und Datenbanken

Risikobasierter Ansatz bei PEP-Kunden

Dokumentation und Meldepflichten

Definition und Identifikation von PEPs

PEPs sind Personen, die aufgrund ihrer öffentlichen Funktionen ein höheres Risiko für Geldwäsche und Korruption darstellen. Dazu zählen etwa Regierungsmitglieder, hohe Richter oder Führungskräfte internationaler Organisationen. Banken und Casinos müssen solche Personen frühzeitig erkennen, um verdächtige Aktivitäten zu vermeiden. Ein Beispiel: Wenn Sie bei bankon-bet.at ein Konto eröffnen, sollten Sie wissen, wie PEPs definiert werden, um Ihre Compliance richtig umzusetzen.

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Die Identifikation erfolgt häufig über Selbstauskünfte und Datenabgleiche mit offiziellen Listen. Hinzu kommt die Beobachtung von Familienmitgliedern und engen Vertrauten – denn auch Verbindungen erhöhen das Risiko. Laut einer Studie des Financial Action Task Force (FATF) sind etwa 30 % der PEPs in Finanztransaktionen involviert, die ein erhöhtes Risiko bergen.

Erhöhte Sorgfaltspflichten bei PEPs

Der Umgang mit PEPs verlangt mehr als die üblichen Prüfungen. Das Gesetz schreibt vor, umfassende Hintergrundchecks durchzuführen und die Herkunft der Vermögenswerte zu prüfen. Banken müssen bei PEP-Kunden oft eine Genehmigung der Geschäftsleitung einholen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen.

Die Sorgfaltspflichten sind nicht nur formal – Sie müssen aktiv Transaktionen überwachen und ungewöhnliche Aktivitäten melden. Auch bei der Nutzung von Zahlungsdienstleistern wie Visa oder Skrill ist Vorsicht geboten. Die Praxis zeigt: Etwa 25 % der Geldwäschefälle in Online-Casinos stehen im Zusammenhang mit unzureichender PEP-Prüfung.

Und hier kommt es auf Details an: Wer genau überprüft wird, wie oft und mit welchen Mitteln, entscheidet maßgeblich über den Erfolg der Prävention.

Screening-Verfahren und Datenbanken

Screenings sind der Kern der PEP-Identifikation. Automatisierte Systeme gleichen Kundeninformationen mit nationalen und internationalen Datenbanken ab. Bekannte Anbieter integrieren dabei Quellen wie die EU-Sanktionslisten oder die Datenbank der Weltbank.

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Zum Beispiel nutzt die Glücksspielbranche vermehrt spezialisierte Software, um PEPs zuverlässig zu erkennen. Ein wichtiges Detail: Diese Verfahren müssen regelmäßig aktualisiert werden, um neue PEPs oder Veränderungen bei bestehenden zu erfassen.

Ein realer Vorfall verdeutlicht das: Beim Lotto 10 Millionen Jackpot wurde eine Auszahlung aufgrund unzureichender PEP-Prüfung vorübergehend gestoppt – ein klarer Weckruf für bessere Screening-Prozesse.

Risikobasierter Ansatz bei PEP-Kunden

Nicht alle PEPs sind gleich riskant. Ein risikobasierter Ansatz hilft, Ressourcen gezielt einzusetzen und echten Gefahren entgegenzuwirken. Dabei bewertet man Faktoren wie Herkunftsland, politische Stellung und Art der Geschäftsbeziehung.

So ist ein PEP aus einem Land mit schwacher Korruptionsbekämpfung deutlich risikoreicher als ein Politiker aus einem streng regulierten EU-Staat. Auch die Art des Casinos oder Finanzdienstleisters spielt eine Rolle: Wer bei diese Seite nutzt, erkennt, wie Schulungen und Praxisanleitungen helfen, Risiken bei der Kundenbetreuung einzuschätzen.

Ein risikobasierter Ansatz verlangt zudem flexible Maßnahmen: Höhere Limits, intensivere Überwachung oder sogar die Verweigerung der Geschäftsbeziehung, wenn das Risiko zu groß scheint.

Kriterium Standardkunde PEP (niedriges Risiko) PEP (hohes Risiko)
Herkunftsland EU-Staat EU-Staat mit stabiler Regierung Land mit Korruptionsindex > 50
Politische Funktion Keine Kommunalpolitiker Minister oder höher
Überprüfungshäufigkeit Alle 3 Jahre Alle 2 Jahre Alle 6 Monate
Transaktionsüberwachung Standard Erhöht Intensiv
Genehmigung durch Geschäftsleitung Nicht erforderlich Optional Erforderlich

Dokumentation und Meldepflichten

Alle Maßnahmen bei PEP-Kunden müssen sorgfältig dokumentiert werden – von der Erstidentifikation bis zur laufenden Überwachung. Das schafft rechtliche Absicherung und ermöglicht eine Nachvollziehbarkeit bei Prüfungen durch Behörden.

Im Verdachtsfall sind Institute verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu senden. Die Meldepflicht gilt auch, wenn nur eine ungewöhnliche, aber nicht eindeutig illegale Transaktion auffällt.

Praktisch heißt das: Sie brauchen ein System, das nicht nur Daten speichert, sondern auch Warnhinweise generiert und Dokumente revisionssicher ablegt. Nur so bleiben Sie bei Prüfungen auf der sicheren Seite.

Ein kritischer Punkt: Manche Institute unterschätzen den Aufwand der Dokumentation – was zu Bußgeldern von bis zu 1 Million Euro führen kann. Besser ist es, von Anfang an korrekt zu arbeiten und so spätere Probleme zu vermeiden.

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